EINE RESSOURCE DER STOICERA SOFTWARE GROUP
SOUVERÄNITÄT · WÜRDE · HANDWERK

Der Abschnittder Mauer

Warum die Softwarebranche 2026 Leute braucht, die nicht gleichgültig sind — eine belegte Standortbestimmung zu Abhängigkeit, Recht, Barrierefreiheit und Demografie in Europa.

„Einem jeden seinen Mauerabschnitt: den Wissenschaftlern und Forschern, den Unternehmern und Arbeitnehmern, den Pädagogen und Gesetzgebern, der Zivilgesellschaft, den Volksbewegungen und den Glaubensgemeinschaften.“

LEO XIV., MAGNIFICA HUMANITAS, NR. 13 · 2026

Stoicera Software Group · ÖsterreichAugust 2026 · Kostenlose Website-Ressource
Vorbemerkung

Wie dieses Papier zu lesen ist

Dies ist kein Werbetext. Es ist eine Standortbestimmung: was in der europäischen Softwarebranche 2026 nachweislich der Fall ist, und was ein kleines österreichisches Softwarehaus daraus für die eigene Arbeit ableitet.

Wir schreiben als Praktiker. Stoicera ist eine Software-Engineering-Gruppe im oberösterreichischen Mühlviertel, geführt von zwei Gesellschaftern, mit einem zweiten Auftritt für lokale und private Kundschaft unter dem Namen Lugmayr-Kern. Wir sind kein Analysehaus, und dieses Papier ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was es dafür leistet: Jede Zahl steht mit Quelle und Stand da. Wo eine Zahl strittig, vorläufig oder nur über Sekundärquellen belegt ist, steht das dabei — nicht im Kleingedruckten, sondern im Satz selbst. Wo wir eine Aussage im ersten Entwurf gestrichen oder korrigiert haben, ist das nicht stillschweigend passiert, sondern in einem eigenen Kapitel dokumentiert (Kapitel V). Das ist unbequem, und genau deshalb steht es drin: Ein Papier, das nur die Zahlen zeigt, die zur eigenen These passen, ist Werbung mit Fußnoten.

Zur Rolle der Enzyklika

Ein Teil der Argumentation stützt sich auf Magnifica humanitas, die erste Enzyklika von Papst Leo XIV., unterzeichnet am 15. Mai 2026 — auf den Tag 135 Jahre nach Rerum novarum — und veröffentlicht am 25. Mai 2026. Sie behandelt die Bewahrung des Menschen im Zeitalter der künstlichen Intelligenz.

Wir zitieren sie so, wie wir die OECD oder Statistik Austria zitieren: als öffentlich zugängliche, prüfbare Quelle mit klarer Absatznummer. Man muss ihre religiösen Voraussetzungen nicht teilen, um ihre Beschreibung von Marktkonzentration, Subsidiarität und Datenmacht ernst zu nehmen — sie ist an diesen Stellen konkreter als das meiste, was wir zum selben Thema gelesen haben. Wen die Herkunft der Quelle stört, der kann die Kapitel III und IV auch ohne sie lesen; die Zahlen tragen dort allein.

Nutzungsrechte

Dieses Papier darf unverändert und mit Quellenangabe frei geteilt, gedruckt und weitergegeben werden. Es kostet nichts und verlangt keine E-Mail-Adresse.

Inhalt

Sieben Kapitel, ein Gedanke

Die sechs Abbildungen

Kapitel I

Babel oder Jerusalem — der Rahmen

Eine der nützlichsten Beschreibungen dessen, was in der Technikbranche gerade passiert, kam 2026 nicht aus einem Analystenhaus, sondern aus einem Lehrschreiben — und sie besteht aus zwei Baustellen.

Die erste ist der Turm von Babel (vgl. Gen 11): eine Sprache, eine Technologie, eine Richtung, gebaut, um sich selbst einen Namen zu machen — und was herauskommt, ist nicht Einheit, sondern Zerstreuung. Die zweite ist der Mauerbau des Nehemia (vgl. Neh 2–6): eine zerstörte Stadt, ein Mann, der sie zuerst schweigend ansieht, dann plant, verhandelt und schließlich jeder Familie ihren Abschnitt der Mauer zuteilt. Die Stadt entsteht nicht durch einen Baumeister, sondern durch geteilte Verantwortung.

Aus diesem Bild folgen drei Sätze, die den Rahmen dieses Papiers bilden.

Erstens: Technik ist nicht neutral

„Abstrakt betrachtet ist sie per se weder eine Lösung für die Probleme der Menschheit noch ein Übel. Konkret betrachtet aber ist sie nicht neutral, weil sie die Züge derer annimmt, die sie konzipieren, finanzieren, regulieren und nutzen. Daher ist die erste Entscheidung nicht die zwischen einem ‚Ja‘ oder einem ‚Nein‘ zur Technologie, sondern die zwischen der Konstruktion von Babel oder dem Wiederaufbau Jerusalems.“

Magnifica humanitas, Nr. 9

Das ist eine ungewöhnlich direkte Formulierung eines Gedankens, den jeder Entwickler kennt, aber selten ausspricht: Eine Software trägt die Prioritäten derer, die sie bezahlt haben, bis in die Datenbankschemata hinein. Ob ein System eine Abmeldung in zwei Klicks erlaubt oder in sieben, ist keine technische Frage. Ob ein Datenexport vorgesehen ist, ist keine technische Frage. Wer behauptet, ein Werkzeug sei neutral, hat die Entscheidungen, die darin stecken, nur nicht angesehen.

Zweitens: Das „Babel-Syndrom“ hat einen konkreten Namen

„Vermeiden wir also das ‚Babel-Syndrom‘: die Vergötterung des Profits, die die Schwachen opfert; die Einförmigkeit, die Unterschiede nivelliert; den Anspruch einer einzigen – auch digitalen – Sprache, die in der Lage ist, alles, sogar das Geheimnis der Person, in Daten und Leistung zu übersetzen.“

Magnifica humanitas, Nr. 10

Das ist keine Technikfeindlichkeit. Das ist die Beschreibung eines Geschäftsmodells — und zwar eines, das sich in Quartalsberichten nachlesen lässt. Ein Mensch, der vollständig in Daten und Leistung übersetzt ist, ist ein Mensch, über den sich optimieren lässt. Kapitel III zeigt, was das kostet, und wer zahlt.

Drittens: Jeder bekommt seinen Abschnitt

Der praktisch wichtigste Satz steht in Nr. 13 und ist zugleich die Antwort auf den naheliegendsten Einwand gegen dieses Papier — dass ein Betrieb mit einer Handvoll Leuten an der Konzentration des Cloud-Marktes ohnehin nichts ändert.

„Keine Hand allein reicht aus, um die Last der Herausforderungen zu tragen, vor denen die Welt steht, und keine Hand ist so schwach, dass sie keinen Beitrag leisten könnte […] Einem jeden seinen Mauerabschnitt.“

Magnifica humanitas, Nr. 13

Der Einwand stimmt und trifft nicht. Wir ändern den Cloud-Markt nicht. Wir entscheiden über die Systeme, die wir bauen, über die Verträge, die wir schreiben, und über die Frage, ob ein Kunde uns jederzeit verlassen kann. Das ist der Abschnitt, der vor uns liegt. Er ist klein, und er ist zuteilbar.

Dieselbe Enzyklika hält in Nr. 16 fest, was daraus folgt: sich „auf der Baustelle unserer Zeit die Hände schmutzig zu machen“ — beten, weise planen, beharrlich arbeiten. Für ein Unternehmen heißt der mittlere Teil: rechnen, bevor man verspricht. Genau das versucht dieses Papier.

Kapitel II

Sechs, die den Abschnitt vor uns gebaut haben

Der Gedanke, dass Wissen und Werkzeuge zum Weitergeben da sind und nicht zum Einschließen, ist nicht neu und nicht unser Verdienst. Er hat eine Ahnenreihe, die über 1.400 Jahre reicht und quer durch Konfession und Weltanschauung läuft.

Drei der folgenden sechs sind Heilige der katholischen Kirche, drei sind es nicht. Bei drei von ihnen steht ein Absatz dabei, in dem wir festhalten, wo wir widersprechen oder eine verbreitete Zuschreibung richtigstellen. Eine Ahnenreihe ohne Widerspruch wäre der schlechteste Anfang für ein Papier, das mit Genauigkeit anfangen will.

Isidor von Sevilla
um 560–636 · Bischof, Kirchenlehrer

Isidor schrieb die Etymologiae: zwanzig Bände, in denen er das Wissen von über 150 Autoren sammelte, ordnete und weitergab, während um ihn herum das Römische Reich zerfiel und Bibliotheken verschwanden. Er baute eine Datenbank, tausend Jahre vor dem ersten Server — nicht, um sie zu besitzen, sondern um sie nicht verlieren zu lassen.

Ehrlich dazu: Er ist nicht offiziell zum Patron des Internets erklärt worden. Der Heilige Stuhl hat das nie getan; die Zuschreibung stammt aus einer Initiative von Katholiken in der IT-Branche um 1997–2000 und hat sich über Suchmaschinen verfestigt. Volksfrömmigkeit ist etwas Echtes — aber sie ist kein Dekret, und wir schreiben hier keines hin.

Wissen ordnen, damit es nicht verloren geht — und es dann weggeben.

Carlo Acutis
1991–2006 · Programmierer · heiliggesprochen 7. September 2025

Er brachte sich selbst Programmieren bei, baute mit fünfzehn eine Online-Ausstellung von über hundert kirchlich anerkannten eucharistischen Wundern und betreute Websites für Pfarren und katholische Einrichtungen. Nebenbei gab er Katechese und arbeitete mit Obdachlosen. Dann starb er innerhalb weniger Tage an Leukämie. Am 7. September 2025 wurde er gemeinsam mit Pier Giorgio Frassati auf dem Petersplatz heiliggesprochen — die erste Heiligsprechung des neuen Papstes.

Der erste Heilige unserer Generation ist ein Webentwickler, der seinen Code nie monetarisiert hat.

Pier Giorgio Frassati
1901–1925 · Bergsteiger, Ingenieurstudent · heiliggesprochen 7. September 2025

Er war Sohn einer einflussreichen Turiner Familie, Mitglied im Dritten Orden der Dominikaner, und arbeitete in der Vinzenzgemeinschaft mit Kranken. Er starb mit 24 an Polio, die er sich mutmaßlich bei einem der Menschen holte, denen er half. Er gehört hierher als Gegenmodell zum Retterkomplex: Er hat nicht über die Armen geredet, er war bei ihnen — und seine Familie erfuhr vom Ausmaß seines Einsatzes erst bei seinem Begräbnis.

Der Dienst zählt, nicht die Sichtbarkeit des Dienstes.

Tim Berners-Lee
geb. 1955 · Erfinder des World Wide Web

Am 30. April 1993 stellte das CERN die Web-Software — Client, Server und Code-Bibliothek — per Memo in die Gemeinfreiheit; eine offene Lizenz folgte 1994. Berners-Lee hätte das Web patentieren können. Es gäbe dann kein Web, sondern ein Produkt. Die gesamte Branche, in der wir arbeiten, existiert, weil ein Forscher und ein Forschungsinstitut auf ein Vermögen verzichtet haben, das sich nicht beziffern lässt.

Das Fundament, auf dem wir Geld verdienen, wurde verschenkt.

Richard Stallman
geb. 1953 · GNU-Projekt 1983 · Free Software Foundation 1985

Die vier Freiheiten der freien Software — ein Programm zu jedem Zweck auszuführen, seine Funktionsweise zu untersuchen, es weiterzugeben und es verbessert weiterzugeben — sind der Grund, warum Linux, Git, PostgreSQL und der halbe Stack existieren, auf dem wir bauen. Sein Argument war nie technisch, sondern ethisch: Software, deren Quelltext man nicht sehen darf, kontrolliert den Benutzer, statt dass der Benutzer sie kontrolliert.

Ehrlich dazu: Stallman ist wegen wiederholter Äußerungen massiv umstritten und trat 2019 vom MIT und aus der FSF-Leitung zurück. Wir übernehmen die vier Freiheiten. Wir übernehmen nicht den Mann als Vorbild. Beides gleichzeitig zu sagen ist keine Feigheit, sondern Genauigkeit.

Wer den Quelltext nicht sehen darf, ist nicht Nutzer, sondern Genutzter.

Aaron Swartz
1986–2013 · Mitentwickler von RSS 1.0, Creative Commons, Reddit

Im „Guerilla Open Access Manifesto“ (Juli 2008) schrieb er, wissenschaftliche Literatur — oft aus Steuergeld finanziert — gehöre hinter keine Bezahlschranke, und Teilen sei keine Unmoral, sondern Pflicht. Er lud massenhaft Artikel aus JSTOR herunter, wurde vom US-Justizministerium mit einer Anklage überzogen, die Jahrzehnte Haft in Aussicht stellte, und nahm sich im Januar 2013 mit 26 Jahren das Leben.

Ehrlich dazu: Zweierlei. Sein Manifest sagt, es gebe keine Gerechtigkeit darin, ungerechten Gesetzen zu folgen — als genereller Satz tragen wir das nicht mit; die Soziallehre kennt zivilen Ungehorsam als äußerste Ausnahme, nicht als Methode. Und sein Tod ist eine Tragödie, kein Modell. Wir teilen seinen Zorn über die Privatisierung öffentlichen Wissens. Wir wollen seinen Weg nicht.

Der Zorn war berechtigt. Der Preis war zu hoch, und er musste nicht sein.

Was sie verbindet — und was daraus 2026 folgt

Über 1.400 Jahre hinweg liegt in allen sechs derselbe Satz: Wissen und Werkzeuge sind zum Weitergeben da, nicht zum Einschließen. Und ihr gemeinsamer Gegner ist ebenfalls derselbe: die Einhegung — enclosure — von etwas, das allen gehört, durch die wenigen, die zufällig am Tor stehen.

Genau an diesem Punkt wird die katholische Soziallehre unerwartet aktuell. Sie kennt seit langem den Grundsatz der universellen Bestimmung der Güter: Eigentum ist legitim, aber es steht unter einer Zweckbindung. Neu ist, worauf dieser Grundsatz 2026 angewandt wird.

„Zu den Gütern, die universal für alle bestimmt sind, müssen wir heute auch die neuen Formen des Eigentums zählen: Patente, Algorithmen, digitale Plattformen, technologische Infrastrukturen, Daten. In einem Kontext, in dem der Reichtum der Nationen immer mehr von Wissen und Technologien abhängt, entsteht ein neues Ungleichgewicht, wenn diese Güter ohne angemessene Teilhabe und Zugangsmöglichkeiten in den Händen weniger konzentriert bleiben.“

Magnifica humanitas, Nr. 67

Das ist, im Register der Soziallehre formuliert, der Kerngedanke von Stallman und Swartz. Man muss die Genealogie nicht überstrapazieren, um zu sehen, dass hier zwei sehr verschiedene Traditionen dieselbe Diagnose stellen. Das nächste Kapitel prüft, ob die Diagnose stimmt.

Kapitel III

Der Befund — wogegen wir stehen

Der eigentliche Gegner ist Gleichgültigkeit, nicht ein Konzern. Aber Gleichgültigkeit braucht ein Objekt, an dem sie sichtbar wird. Hier sind vier.

Erstens: Rechtsbruch als eingepreiste Betriebskosten

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 sind kumuliert rund 7,1 Milliarden Euro an Bußgeldern verhängt worden; allein 2025 kamen etwa 1,2 Milliarden dazu. Täglich gehen im europäischen Schnitt 443 Meldungen über Datenschutzverletzungen ein, ein Plus von 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahlen stammen aus der Jahreserhebung von DLA Piper, Stand Januar 2026; andere Erhebungen wie der CMS Enforcement Tracker zählen konservativer.

Das höchste Einzelbußgeld: 1,2 Milliarden Euro gegen Meta, verhängt von der irischen Datenschutzbehörde am 22. Mai 2023, weil europäische Nutzerdaten ohne ausreichende Schutzmechanismen in die Vereinigten Staaten transferiert wurden. Das Verfahren ist bis heute nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Der Punkt ist nicht die Empörung über eine Zahl. Der Punkt ist, was eine Zahl bedeutet, die man kennt und trotzdem einpreist: Wer eine Strafe einpreist, hat sich entschieden. Für ein kleines Softwarehaus ist das keine moralische Randnotiz, sondern die Beschreibung des Wettbewerbsumfelds. Wir konkurrieren mit Anbietern, deren Rechtsrisiko eine Kostenposition ist und deren Kunden das nicht wissen.

Zweitens: Abhängigkeit, die kein Vertrag heilt

Amazon, Microsoft und Google rund 70 % Europäische Anbieter zusammen rund 15 % 0 % 50 % 100 %
Abbildung 1 · Wem der europäische Cloud-Markt gehört

Quelle: Synergy Research Group, Pressemitteilung 24. Juli 2025 (Datenbasis 2024). Der Anteil europäischer Anbieter hält sich laut dieser Erhebung seit mehreren Quartalen stabil bei 15 %. Es kursieren niedrigere Werte um 10 %, die Gartner zugeschrieben werden; wir haben sie nicht bis zu einer Gartner-Primärquelle zurückverfolgen können und führen sie daher nicht an.

Amazon, Microsoft und Google halten zusammen rund 70 Prozent des europäischen Cloud-Marktes. Europäische Anbieter kommen zusammen auf etwa 15 Prozent. Der US-amerikanische CLOUD Act erlaubt US-Behörden unter bestimmten Umständen Zugriff auf Daten, die von US-Unternehmen kontrolliert werden — auch wenn diese Daten physisch in Europa liegen.

Das ist kein hypothetisches Risiko. 2025 verhängte die US-Regierung Sanktionen gegen Personal des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. Ende Oktober 2025 bestätigte der Gerichtshof den Umstieg seiner Office- und Kollaborationsumgebung auf openDesk, eine quelloffene Suite des deutschen Zentrums für Digitale Souveränität.

Ein internationaler Gerichtshof, der seine Arbeitsumgebung wechseln muss, weil eine fremde Exekutive über deren Anbieter verfügt — das zeigt, was strukturell möglich ist. Für eine oberösterreichische Arztpraxis, eine Pfarre oder einen Familienbetrieb wäre der Auslöser ein anderer: eine Preisänderung, eine Produktabkündigung, ein gekündigter Vertrag. Die Folge wäre dieselbe — kein Zugang zu den eigenen Arbeitsmitteln, nur ohne Schlagzeile und ohne Ausweichplan.

Die Enzyklika beschreibt denselben Vorgang als Verschiebung dessen, was Subsidiarität überhaupt bedeutet:

„Hier ist die übergeordnete Ebene nicht der Staat, sondern jeder große wirtschaftliche und technologische Akteur, der faktische Macht über die Bedingungen des gemeinsamen Lebens ausübt. Die Ebene, die Kompetenzen, Daten und Entscheidungsbefugnisse an sich zieht, besteht aus Unternehmen und Plattformen, die Zugangsbedingungen, Sichtbarkeitsregeln, Beziehungsformen und sogar wirtschaftliche Chancen festlegen.“

Magnifica humanitas, Nr. 71

Drittens: Der Mensch als Leistungsträger — und sonst nichts

„Unter diesen Ideologien halte ich jene für besonders verfänglich, die suggeriert, dass jeder Mensch seinen Wert erst verdienen oder rechtfertigen müsse, bis dahin, dass denjenigen, die effizienter und leistungsfähiger sind, ein höherer Wert beigemessen wird. Innerhalb einer solchen Perspektive wird der Mensch letztlich auf ein Mittel zur Erzielung von Ergebnissen reduziert, auf eine Ressource, die man nutzen und ausbeuten kann.“

Magnifica humanitas, Nr. 51

Das ist die Betriebslogik ganzer Produktabteilungen — und, nüchtern betrachtet, auch die Logik, mit der von verschiedenen Seiten über Menschen in Sozialsystemen geredet wird. Wir kommen in Kapitel V darauf zurück, weil dieser Maßstab auch an das eigene Denken anzulegen ist und dort etwas gekostet hat.

Viertens: Der Regelkalender, der jetzt läuft

Zwei europäische Regelwerke bestimmen, woran Softwarearbeit in den nächsten Jahren gemessen wird. Beim einen ist die Frist bereits verstrichen, beim anderen hat sie sich 2026 verschoben — und zwar nach hinten.

28. Juni 2025 BaFG in Kraft (verstrichen) 2. August 2026 KI-VO: Transparenzpflichten nach Art. 50 2. Dezember 2027 KI-VO: Hochrisiko nach Anhang III 2. August 2028 KI-VO: Hochrisiko nach Anhang I 28. Juni 2030 BaFG: Ende der Übergangsfrist
Abbildung 2 · Der Regelkalender, Stand August 2026

Quelle: Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), §§ 36–37, in Kraft seit 28. Juni 2025, Übergangsfrist für Altverträge bis 28. Juni 2030. KI-Verordnung in der Fassung des „Digital Omnibus on AI“: politische Einigung 6. Mai 2026, Beschluss durch Parlament am 16. Juni und Rat am 29. Juni 2026, Inkrafttreten Juli 2026 — die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III verschieben sich damit auf 2. Dezember 2027, jene nach Anhang I auf 2. August 2028.

Barrierefreiheit. Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), die nationale Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882. Die Strafdrohung reicht bis 80.000 Euro (§ 36); für Altverträge läuft eine Übergangsfrist bis 28. Juni 2030. Das Gesetz selbst nennt keine konkrete technische Norm, sondern verweist auf harmonisierte Normen; die fachlichen De-facto-Maßstäbe sind EN 301 549 und WCAG 2.1 AA. Wie viele österreichische Unternehmen genau betroffen sind, ist nicht amtlich beziffert — die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung zum Gesetz hält ausdrücklich fest, die Gesamtzahl sei nicht ermittelbar. Kursierende Zahlen um 70.000 sind Schätzungen.

Künstliche Intelligenz. Hier ist die Rechtslage seit dem Sommer 2026 eine andere, als sie es noch im Frühjahr war. Der „Digital Omnibus on AI“ hat die Pflichten für Hochrisiko-Systeme verschoben: Systeme nach Anhang III greifen ab 2. Dezember 2027, produktintegrierte Systeme nach Anhang I ab 2. August 2028. Am 2. August 2026 werden nur die Transparenzpflichten nach Artikel 50 wirksam. Und die oft zitierten Höchststrafen von 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes gelten nach Artikel 99 für verbotene Praktiken nach Artikel 5 — für Verstöße gegen die Hochrisiko-Pflichten sind es 15 Millionen Euro oder 3 Prozent.

Diese Verschiebung ist kein Grund zur Entwarnung, sondern eine Verschiebung des Wettbewerbsvorteils. Wer jetzt europäische, prüfbare, erklärbare Systeme bauen kann, hat rund sechzehn zusätzliche Monate Vorsprung statt sechzehn Monate Zeitdruck. Wer die Frist als Verkaufsargument benutzt hat, muss sein Angebot neu begründen — das ist die ehrlichere Lage.

Kapitel IV

Der Lackmustest — ein Einkommen, das eine Familie trägt

Es gibt einen Maßstab, an dem sich ablesen lässt, ob ein Wirtschaftssystem Menschen als Personen behandelt oder als Produktionskosten. Er ist alt, er ist unbequem, und er ist rechenbar: der Lohn.

Leo XIII. hat 1891 in Rerum novarum das Recht auf einen gerechten Lohn festgeschrieben — ausdrücklich einen, der für den Arbeitenden und seine Familie reicht. Johannes Paul II. hat das 1981 in Laborem exercens zugespitzt: Der gerechte Lohn ist das konkrete Prüfmittel für die Gerechtigkeit des gesamten sozioökonomischen Systems, weil an ihm sichtbar wird, ob der Arbeitende als Person behandelt wird oder bloß als Kostenposition.

Also nicht: „wäre schön, wenn“. Sondern: Der Lohn ist der Lackmustest. Was sagt er 2026 über Österreich?

Was die Abgabenlast sagt

Alleinverdiener-Ehepaar, zwei Kinder Österreich 33,3 % OECD-Schnitt 26,2 % Alleinstehend, ohne Kinder Österreich 47,1 % OECD-Schnitt 35,1 % Jeder zusätzlich verdiente Euro — Österreich 58,3 % Grenzbelastung Skala jeweils 0 bis 100 Prozent der Arbeitskosten
Abbildung 3 · Abgabenbelastung auf Arbeit, 2025

Quelle: OECD, Taxing Wages 2026, Länderprofil Österreich (Daten für 2025). Der „tax wedge“ umfasst Lohnsteuer sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge, abzüglich Familienleistungen, in Prozent der Arbeitskosten. Die vier Werte 47,1 / 35,1 / 33,3 / 26,2 stammen aus dem OECD-Länderdokument. Die Grenzbelastung von 58,3 % stammt aus derselben Erhebung, ließ sich von uns aber nicht aus dem OECD-Länderdokument selbst extrahieren; wir führen sie deshalb ausdrücklich als nicht primärbelegt.

Österreich hatte 2025 die vierthöchste Abgabenbelastung auf Arbeit unter 38 OECD-Staaten: 47,1 Prozent für den durchschnittlichen Alleinstehenden gegenüber 35,1 Prozent im OECD-Schnitt. Für ein Alleinverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern sind es 33,3 gegenüber 26,2 Prozent — Rang 12. Und jeder zusätzlich verdiente Euro wird an der Marge mit rund 58,3 Prozent belastet.

Das ist die Antwort auf eine Frage, die in Oberösterreich viele Familien praktisch beantworten müssen: Warum bleibt vom zusätzlich verdienten Euro so wenig übrig? Rechnerisch 41,7 Cent. Wer sagt, Leistung müsse sich lohnen, sollte diese Zahl kennen, bevor er den Satz benutzt.

Ein Detail, das die OECD selbst hervorhebt und das man nicht überlesen sollte: Der Anstieg der Abgabenquote für österreichische Familien mit Kindern kam 2025 nicht aus höheren Steuern, sondern aus gesunkenen Geldleistungen an genau diesen Haushaltstyp.

Warum das demografisch endet

2,1 bestandserhaltend 1,53 2016 1,31 2024 1,29 2025 Skala 1,20 bis 2,10 · abgebildet sind nur die drei belegten Jahreswerte
Abbildung 4 · Durchschnittliche Kinderzahl pro Frau, Österreich

Quelle: Statistik Austria, Geburtenbilanz 2025, veröffentlicht 25. Februar 2026 — vorläufige Zahlen; die Behörde selbst erwartet in der Endauswertung einige hundert Geburten und rund tausend Sterbefälle mehr. 2025: 75.718 Lebendgeborene gegenüber 86.766 Sterbefällen, die sechste negative Geburtenbilanz in Folge. Die Werte 1,31 (2024) und 1,29 (2025) stammen aus der Geburtenbilanz, der Wert 1,53 für 2016 ist über Sekundärquellen belegt (Österreichisches Institut für Familienforschung).

2025 lag die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau in Österreich bei 1,29 — historischer Tiefstand, gegenüber 1,53 im Jahr 2016. Bestandserhaltend wären etwa 2,1.

Und jetzt der Befund, der die Richtung dieses Papiers bestimmt — und der aus der demografischen Forschung selbst kommt, nicht aus einer Meinung: Der Hauptgrund ist nicht ein fehlender Kinderwunsch. Die Analysen des Geburtenbarometers der Österreichischen Akademie der Wissenschaften nennen wirtschaftliche Unsicherheit, gesellschaftliche Veränderungen und die Schwierigkeit, Familie und Beruf zu vereinbaren.

Der Kinderwunsch ist also nicht der Engpass. Die Zuversicht ist es. Das ist kein moralisches Problem, sondern ein ökonomisches — und ökonomische Probleme lassen sich mit Arbeit bearbeiten. Genau dort ist ein Arbeitgeber zuständig.

Beim Wohnen dasselbe Muster — mit einer fairen Einschränkung

Die Wohnimmobilienpreise sind in Österreich von 2010 bis 2025 um rund 116 Prozent gestiegen; das Verhältnis von Immobilienpreisen zu Nettoeinkommen hat sich gegenüber 2010 um rund 20 Prozent verschlechtert. Fair bleiben heißt aber auch: Seit 2023 hat sich die Leistbarkeit drei Jahre in Folge wieder verbessert. Der Trend der letzten drei Jahre ist besser als der der letzten fünfzehn. Beides ist wahr, und beides steht hier.

Was daraus folgt. Wenn ein Einkommen keine Familie mehr trägt, ist das kein Stimmungsproblem, sondern eine Rechnung. Und Rechnungen lassen sich an genau einer Stelle beeinflussen, an der ein Softwarehaus tatsächlich zuständig ist: bei den eigenen Gehältern und bei der eigenen Wochenstundenzahl.

Kapitel V

Die Gegenprobe — was wir uns selbst korrigieren mussten

Wer beansprucht, mit Zahlen zu arbeiten, muss sie auch dort lesen, wo sie der eigenen Erzählung widersprechen. Sonst ist „Wahrheit vor Wirkung“ ein Slogan und kein Grundsatz. Dieses Kapitel dokumentiert vier Stellen, an denen der erste Entwurf dieses Papiers falsch war.

Korrektur 1 · Die falsche Adresse für einen berechtigten Zorn

Falsch war unser Entwurf: Die fleißigen Familien zahlen, und ein erheblicher Teil davon fließt an Menschen, die vom Staat leben, ohne zu arbeiten.

Was stimmt: 2024 bezogen im Jahresdurchschnitt 205.781 Personen Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung (Jahresdurchschnitt; im Jahresverlauf sind es entsprechend mehr Personen). Unter den Beziehern mit zuordenbarer Staatsangehörigkeit waren 54,2 Prozent Drittstaatsangehörige, 7,4 Prozent EU-Bürger und 38,4 Prozent österreichische Staatsbürger. Rund 72 Prozent aller Bezieher lebten in Wien; die Mindestsicherungsquote lag dort — zufällig derselbe Wert — bei 7,4 Prozent, in Oberösterreich bei 0,4 Prozent. Das ist eine reale, dokumentierte Zusammensetzung, und wer sie verschweigt, macht sich unglaubwürdig.

Was nicht stimmt: die Größenordnung — und sie entscheidet alles.

Bundesmittel für Pensionen insgesamt, 2023 25,70 Mrd. Euro rund 23,5 % aller Budgetausgaben des Bundes Sozialhilfe und Mindestsicherung, Länder und Gemeinden, 2024 1,32 Mrd. Euro rund 0,47 % der Gesamtstaatsausgaben Maßstabsgetreu · Verhältnis rund 20 : 1
Abbildung 5 · Wohin das Geld tatsächlich fließt

Quelle: Sozialhilfe — Statistik Austria, Sozialhilfestatistik 2024 (1,32 Mrd. Euro); Anteilsberechnung Caritas Österreich (0,47 % der Gesamtstaatsausgaben). Pensionen — Bundesrechnungsabschluss 2023; Achtung auf die Bezugsgröße: die 25,70 Mrd. Euro sind die Bundesmittel für Pensionen insgesamt, also gesetzliche Pensionsversicherung und Beamtenpensionen. Der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Pensionsversicherung allein (Untergliederung 22) lag im Voranschlag 2024 bei rund 16,7 Mrd. Euro. Die beiden Werte stammen aus unterschiedlichen Jahren, weil die jeweils belastbarsten publizierten Zahlen genommen wurden; an der Größenordnung ändert das nichts.

Sozialhilfe und Mindestsicherung kosteten 2024 zusammen rund 1,3 Milliarden Euro. Das sind etwa 0,47 Prozent der Gesamtstaatsausgaben und deutlich unter einem Prozent der gesamten Sozialausgaben Österreichs. Die Bundesmittel für Pensionen betrugen 2023 rund 25,70 Milliarden Euro. Das Verhältnis ist etwa 20 zu 1. Zur Einordnung gehört auch: Die Zahl der Sozialhilfebezieher — hier im Jahresverlauf gezählt, also nicht unmittelbar mit dem Jahresdurchschnitt oben vergleichbar — ist von 327.900 im Jahr 2017 auf rund 219.000 im Jahr 2023 gefallen; 2024 stieg sie wieder um 4,5 Prozent, blieb aber unter dem Niveau von 2020.

Wer 58,3 Cent von jedem zusätzlich verdienten Euro abgibt, finanziert damit Ausgabenbereiche, die von Pensionen und Gesundheit dominiert werden — also von der Generation davor, zu der er selbst einmal gehören wird — und in weit geringerem Umfang die Sozialhilfe. Die Sozialhilfe ist der falsche Adressat für einen berechtigten Zorn. Sie ist schlicht zu klein, um die Ursache zu sein.

Das macht die Belastung nicht kleiner. Es macht sie zu einem anderen Problem: einem Struktur- und Demografieproblem, nicht einem Missbrauchsproblem. Wer die falsche Ursache bekämpft, verliert Zeit und wird zusätzlich ungerecht. Dazu kommt ein Befund der Caritas, den man kennen sollte, bevor man über die Gruppe redet: Ein erheblicher Teil der Bezieher kann aus Gründen der Gesundheit, des Alters oder wegen Betreuungspflichten gar nicht erwerbstätig sein. Missbrauch gibt es, und Missbrauch gehört bekämpft — belastbare Zahlen zu seinem Umfang haben wir nicht gefunden. „Arbeitet nichts“ als pauschale Beschreibung von rund 206.000 Menschen ist jedenfalls eine Behauptung, die die Daten nicht hergeben.

Korrektur 2 · Eine Frist, die nicht mehr gilt

Überholt war unser Entwurf: Ab 2. August 2026 greifen die Vorschriften der EU-KI-Verordnung für Hochrisiko-Systeme, mit Sanktionen bis 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Umsatzes.

Richtig ist: Der „Digital Omnibus on AI“ hat diese Pflichten im Sommer 2026 auf 2. Dezember 2027 (Anhang III) und 2. August 2028 (Anhang I) verschoben. Am 2. August 2026 greifen nur die Transparenzpflichten nach Artikel 50. Und die genannte Höchststrafe gilt nach Artikel 99 für verbotene Praktiken nach Artikel 5 — bei Hochrisiko-Verstößen sind es 15 Millionen Euro oder 3 Prozent.

Der Fehler ist lehrreich, weil er in die für uns günstige Richtung ging: Eine nahe Frist verkauft besser als eine ferne. Genau deshalb steht er hier.

Korrektur 3 · Eine Zahl ohne auffindbare Quelle

Unbelegt war unser Entwurf: Gartner beziffere den Anteil europäischer Cloud-Anbieter auf rund 10 Prozent, den größten europäischen Einzelanbieter auf etwa 2 Prozent.

Richtig ist: Wir haben diese Zuschreibung nicht bis zu einer Gartner-Primärquelle zurückverfolgen können. Auffindbar war sie nur in einem Meinungsbeitrag eines Anbieters, der ein Eigeninteresse an der Aussage hat. Die Zahl ist deshalb aus diesem Papier entfernt; genannt wird nur der belegte Synergy-Wert von 15 Prozent — der für unsere These ungünstigere.

Korrektur 4 · Ein Versprechen, das so nicht zulässig ist

Verworfene Formulierung: Stoicera soll speziell österreichischen Vätern ermöglichen, mit einem Einkommen eine Familie zu tragen.

Richtig ist: Das Ziel bleibt, die Formulierung nicht. Eine öffentlich erklärte Bevorzugung nach Herkunft bei Einstellung oder Entlohnung ist arbeitsrechtlich angreifbar: Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligung wegen der ethnischen Zugehörigkeit (§§ 17 ff. GlBG), und eine Bevorzugung nach Herkunft läuft darauf hinaus. Das ist kein Formalismus, sondern ein reales Verfahrens- und Reputationsrisiko. Inhaltlich widerspricht sie außerdem dem eigenen Fundament: „Mensch im Mittelpunkt“ und „gerechter Preis und gerechter Lohn“ kennen keinen Pass.

Dabei geht nichts verloren. Ein Lohnversprechen, das für jeden gilt, der bei uns arbeitet, erreicht für die Familien in Perg exakt dasselbe Ergebnis — und ist überall verteidigbar. Der Zorn über die Abgabenstruktur bleibt vollständig berechtigt. Er bekommt nur eine andere Adresse: die Struktur, nicht die Menschen am unteren Ende.

Die Enzyklika, die dieses Papier an anderer Stelle stützt, ist an genau dieser Stelle unbequem — und das ist der Test. Nr. 51 hält fest, dass der Wert des Menschen nicht davon abhängt, „was er leistet oder produziert“; Nr. 53, dass die grundlegende Würde jedes Menschen „weder erworben noch verdient werden“ kann. Und Nr. 81 wird ausdrücklich:

„Die Weise, wie eine Gesellschaft mit ihnen umgeht, zeigt, ob ihr Gerechtigkeitsbegriff von Angst oder von Geschwisterlichkeit geleitet ist.“

Magnifica humanitas, Nr. 81 — über Migranten und Flüchtlinge

Man kann eine Quelle nicht für die eigenen Cloud-Argumente heranziehen und bei diesem Absatz wegsehen. Dasselbe Dokument, dieselbe Autorität.

Kapitel VI

Fünf Abschnitte — woran wir bauen

Überzeugung ohne ersten Schritt ist Stimmung. Deshalb hier fünf Vorhaben, jeweils mit erstem Schritt, Messgröße und ausdrücklicher Grenze — also mit der Angabe, was wir dabei nicht tun oder versprechen.

Zwei Vorbemerkungen zur Ehrlichkeit dieser Liste. Erstens: Die internen Kapazitäts- und Budgetanteile stehen bewusst nicht darin; sie sind zwischen den Gesellschaftern noch nicht beschlossen, und wir veröffentlichen keine Zahl, die noch verhandelt wird. Zweitens: Ein Vorhaben ist ausdrücklich als Vorhaben und nicht als Zusage gekennzeichnet. Ein gebrochenes Versprechen ist schlechter als keines.

2 von 100 98 von 100 erfüllten die Anforderungen erfüllten sie nicht
Abbildung 6 · Hundert geprüfte Websites — zwei erfüllten die Anforderungen

Quelle: EY Österreich gemeinsam mit risikomonitor.com, Studie Barrierefreies Internet 2025, Pressemitteilung vom 6. August 2025: Von hundert geprüften österreichischen Websites erfüllten zwei die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes.

Abschnitt 01 · Barrierefrei — für die, die sonst nicht hineinkommen

Das Barrierefreiheitsgesetz gilt seit über einem Jahr. Im August 2025 erfüllten zwei von hundert geprüften österreichischen Websites die Anforderungen. Das ist das Vorhaben, das alles zusammenbringt: Es dient blinden, sehbehinderten, gehörlosen und alten Menschen; es ist rechtlich geboten; es ist unser Handwerk; und es lässt sich ehrlich verkaufen, ohne Angstmache — die Frist ist bereits verstrichen, das muss man nicht dramatisieren.

Erster Schritt
Ein kostenloser, automatisierter Schnellcheck für österreichische Websites als öffentliches Werkzeug. Ergebnis im Klartext, ohne Verkaufsdruck und ohne E-Mail-Pflicht.
Messgröße
Zahl geprüfter Websites; Zahl der Websites, die nach unserer Arbeit WCAG 2.1 AA erreichen. Ausdrücklich nicht: Leads.
Grenze
Kein Konformitätsversprechen ohne manuelle Prüfung. Automatisierte Tests finden nur einen Teil der Barrieren — wer etwas anderes behauptet, verkauft ein Gefühl.

Abschnitt 02 · KI für die, die sie nicht bezahlen können

„KI für alle“ bleibt ohne Konkretisierung ein Slogan. Konkret heißt es: Pfarren, kleine Vereine, Pflegeeinrichtungen und Sozialorganisationen im Mühlviertel bekommen von uns eingerichtete, datenschutzkonforme Werkzeuge für Verwaltungsarbeit — Protokolle, Anträge, Übersetzungen, Leichte Sprache — zum Selbstkostenpreis oder unentgeltlich. Der Anker dafür steht in der Enzyklika an drei Stellen: Nr. 67 zählt Algorithmen, Plattformen und Daten zu den Gütern mit universeller Bestimmung, Nr. 14 nennt „eine breite Vermittlung digitaler Kompetenz“ als eine der Praktiken, in die sich die Grundsätze übersetzen müssen, und Nr. 80 spricht von jenen Menschen und Völkern, „denen der Zugang zu grundlegenden Technologien verwehrt oder erschwert wird“.

Erster Schritt
Drei Pilotorganisationen, ein Quartal, kein Vertrag. Danach schriftlich auswerten, was tatsächlich Zeit gespart hat — und was nicht.
Messgröße
Eingesparte Verwaltungsstunden pro Organisation und Monat.
Grenze
Keine KI dort, wo eine Fehlausgabe einen Menschen schädigen kann — keine medizinischen, rechtlichen oder Leistungsentscheidungen.

Abschnitt 03 · Digitale Souveränität als Voreinstellung

Nicht als Ideologie, sondern als Standardeinstellung: Hosting in der EU, quelloffene Bausteine, wo sie tragfähig sind, und ein dokumentierter Exportweg aus jedem System, das wir bauen. Der Kunde soll uns jederzeit verlassen können. Genau das ist der Unterschied zwischen einem Werkzeug und einer Abhängigkeit.

Erster Schritt
Eine Ausstiegsklausel als fixer Bestandteil jedes Angebots: dokumentierter Datenexport, benannte Formate, geschätzter Migrationsaufwand — schriftlich, vor Vertragsabschluss.
Messgröße
Anteil der Projekte mit vollständig dokumentiertem Exportpfad. Ziel: 100 Prozent.
Grenze
Keine Behauptung einer „CLOUD-Act-Sicherheit“, die wir nicht juristisch belegen können. Im Zweifel das Risiko benennen, nicht Sicherheit versprechen.

Abschnitt 04 · Ein Einkommen, das eine Familie trägt — Vorhaben, kein Versprechen

Das Ziel: Wer bei uns Vollzeit arbeitet, soll genug verdienen, dass ein Einkommen eine Familie in Oberösterreich trägt — und soll dafür keine sechzig Stunden arbeiten müssen. Für jeden, unabhängig von Herkunft. Das ist die Stelle, an der der Maßstab aus Kapitel IV auf die eigene Lohnverrechnung trifft.

Und es ist die Stelle, an der dieses Papier ausdrücklich nichts verspricht. Wir haben den Referenzwert noch nicht fixiert und die Tragfähigkeit über zwei Jahre noch nicht nachgewiesen. Bis dahin ist es ein Vorhaben. Ein Lohnversprechen, das gebrochen wird, richtet mehr Schaden an als eines, das nie gegeben wurde.

Erster Schritt
Referenzwert definieren und schriftlich fixieren: Welches Jahresbruttoeinkommen trägt im Bezirk Perg eine vierköpfige Familie einschließlich Wohnkosten? Danach jede Gehaltsentscheidung dagegen prüfen.
Messgröße
Niedrigstes Vollzeitgehalt im Verhältnis zum Referenzwert, und die durchschnittliche Wochenstundenzahl. Beides jährlich dokumentieren.
Grenze
Erst öffentlich versprechen, wenn es zwei Jahre in Folge getragen hat.

Abschnitt 05 · Digitale Nothilfe für Ältere

Die Menschen, die beim digitalen Umbau am meisten verlieren, sind die Alten: Bankomat, E-Banking, Terminvergabe, Amtsweg, Ticket. Das Barrierefreiheitsgesetz nennt ältere Menschen ausdrücklich als Zielgruppe. Für diesen Bereich haben wir mit Lugmayr-Kern bereits den passenden Kanal.

Erster Schritt
Eine feste Sprechstunde in Perg, zwei Stunden pro Woche, in Kooperation mit einer Pfarre oder dem Seniorenbund. Vor Ort, ohne Termin, ohne Rechnung.
Messgröße
Zahl der Personen pro Monat und die drei häufigsten Probleme — Letztere fließen zurück in Abschnitt 01.
Grenze
Nie Zugangsdaten übernehmen, nie „für“ jemanden klicken, sondern zeigen. Subsidiarität heißt befähigen, nicht ersetzen.
Kapitel VII

Die Prüfung — sieben Fragen für den Abend

Ein Papier wie dieses ist wertlos, wenn es nach dem Lesen nichts ändert. Grundsätze, die man nicht verlieren kann, sind keine Grundsätze, sondern Dekoration. Deshalb zum Schluss sieben Fragen, die man verlieren kann — zwei Minuten am Abend, für jeden, der Software baut, verkauft oder beauftragt.

  1. Habe ich heute an Babel gebaut oder an der Mauer? Woran erkenne ich das konkret an einer Zeile Code oder an einem Satz im Angebot?
  2. Habe ich heute irgendwo einen Menschen nach seiner Effizienz bewertet — einen Kunden, einen Mitarbeiter, mich selbst?
  3. Habe ich heute etwas behauptet, das ich nicht belegen kann?
  4. Wem hat meine heutige Arbeit genützt, der sie sich nicht leisten kann?
  5. Habe ich meinen Ärger gegen die richtige Adresse gerichtet — gegen die Struktur, nicht gegen Menschen, die schwächer sind als ich?
  6. Habe ich heute mehr gearbeitet, als der Familie zuträglich ist, die ich angeblich schützen will?
  7. Wenn heute alles verloren ginge — die Firma, die Zahlen, der Name — bliebe von dem, wofür ich arbeite, etwas stehen?

Die dritte Frage ist die unangenehmste, weil sie am häufigsten mit Ja beantwortet werden muss. Sie ist auch die einzige, die man mit einer Suchmaschine und zwanzig Minuten reparieren kann. Kapitel V ist nichts anderes als das Ergebnis dieser Frage, viermal gestellt.

Wenn keine Zeit für sieben Fragen ist

Wir bauen nicht den Turm. Wir bauen unseren Abschnitt der Mauer — und wir bauen ihn so, dass jemand anderer darauf weiterbauen kann.

Anhang

Was dieses Papier nicht behauptet

Ein Papier, das seine Grenzen nicht nennt, überschreitet sie im Kopf des Lesers. Deshalb ausdrücklich:

Wenn Ihnen in diesem Papier ein Fehler auffällt — eine Zahl, eine Frist, eine falsch zugeordnete Quelle —, schreiben Sie uns. Wir korrigieren und vermerken die Korrektur, so wie in Kapitel V.

Anhang

Quellen

Alle Quellen sind frei zugänglich. Stand der Prüfung: 2. August 2026. Wo unten keine Adresse steht, ist die Quelle über den genannten Herausgeber und das genannte Datum auffindbar.

Lehramt und Soziallehre

  1. Leo XIV.: Enzyklika Magnifica humanitas — „Über die Bewahrung des Menschen im Zeitalter der künstlichen Intelligenz“, unterzeichnet 15. Mai 2026, veröffentlicht 25. Mai 2026. Zitiert: Nr. 9, 10, 13, 14, 16, 51, 53, 67, 71, 80, 81. Die Absatznummerierung stimmt in der deutschen und englischen Fassung überein. https://www.vatican.va/content/leo-xiv/de/encyclicals/documents/20260515-magnifica-humanitas.html
  2. Leo XIII.: Enzyklika Rerum novarum (1891) — zum gerechten Lohn für den Arbeitenden und seine Familie. https://www.vatican.va/content/leo-xiii/de/encyclicals/documents/hf_l-xiii_enc_15051891_rerum-novarum.html
  3. Johannes Paul II.: Enzyklika Laborem exercens (1981) — der gerechte Lohn als Prüfmittel der Gerechtigkeit des gesamten Systems. https://www.vatican.va/content/john-paul-ii/de/encyclicals/documents/hf_jp-ii_enc_14091981_laborem-exercens.html
  4. Heiligsprechung von Carlo Acutis und Pier Giorgio Frassati, 7. September 2025, Petersplatz. https://www.vaticannews.va/de/papst/news/2025-09/papst-leo-acutis-frassati-heilig-gesprochen-petersplatz-jugend.html

Österreich — Demografie, Abgaben, Sozialleistungen

  1. Statistik Austria: Geburtenbilanz 2025 (vorläufig), 25. Februar 2026 — Gesamtfertilitätsrate 1,29; 75.718 Lebendgeborene, 86.766 Sterbefälle, sechste negative Bilanz in Folge. https://www.statistik.at/fileadmin/announcement/2026/02/20260225Geburtenbilanz2025.pdf
  2. Österreichische Akademie der Wissenschaften, Institut für Demographie: Geburtenbarometer — wirtschaftliche Unsicherheit und Vereinbarkeit als Hauptursachen, nicht fehlender Kinderwunsch. Der Vergleichswert 1,53 für 2016 über das Österreichische Institut für Familienforschung (ÖIF). https://www.oeaw.ac.at/vid/data/demographic-databases/geburtenbarometer
  3. OECD: Taxing Wages 2026, Länderprofil Österreich (Daten 2025) — 47,1 % Alleinstehende (Rang 4 von 38), 33,3 % Alleinverdienerfamilie mit zwei Kindern (Rang 12); OECD-Schnitt 35,1 % und 26,2 %. https://www.oecd.org/en/publications/taxing-wages-2026_491a0e97-en.html
  4. Statistik Austria: Mindestsicherung und Sozialhilfe 2024 — 205.781 Bezieher im Jahresdurchschnitt, rund 1,32 Mrd. Euro. https://www.statistik.at/statistiken/bevoelkerung-und-soziales/sozialleistungen/mindestsicherung-und-sozialhilfe
  5. Caritas Österreich: Sozialhilfe in Zahlen — 0,47 % der Gesamtstaatsausgaben. https://www.caritas.at/ueber-uns/publikationen/armut-zahlen-und-fakten/sozialhilfe-fakten/
  6. Budgetdienst des Parlaments: Bundesrechnungsabschluss 2023 — Bundesmittel für Pensionen insgesamt 25,70 Mrd. Euro (gesetzliche Pensionsversicherung und Beamtenpensionen); Untergliederung 22 allein rund 16,7 Mrd. Euro im Voranschlag 2024. https://www.parlament.gv.at/fachinfos/budgetdienst/Bundesrechnungsabschluss-2023
  7. UniCredit Bank Austria: Leistbarkeit von Wohneigentum, Presseinformation 12. Mai 2026 — Preise 2010–2025 um rund 116 % gestiegen, Leistbarkeit gegenüber 2010 um rund 20 % verschlechtert, drittes Jahr in Folge verbessert. https://www.bankaustria.at/ueber-uns-presse-presseinformationen_89190.jsp

Datenschutz, Souveränität, Barrierefreiheit, KI-Recht

  1. DLA Piper: GDPR Fines and Data Breach Survey, Januar 2026 — rund 7,1 Mrd. Euro kumuliert seit Mai 2018, rund 1,2 Mrd. Euro in 2025, 443 Meldungen pro Tag (plus 22 %). https://www.dlapiper.com/en-us/insights/publications/2026/01/dla-piper-gdpr-fines-and-data-breach-survey-january-2026
  2. Irische Datenschutzbehörde (DPC): Bußgeld von 1,2 Mrd. Euro gegen Meta, 22. Mai 2023, wegen Datentransfers in die USA; Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen. https://www.dataprotection.ie/en/news-media/press-releases
  3. Synergy Research Group: Marktanteile im europäischen Cloud-Markt, 24. Juli 2025 — Amazon, Microsoft und Google rund 70 %, europäische Anbieter rund 15 %. https://www.srgresearch.com/articles/european-cloud-providers-local-market-share-now-holds-steady-at-15
  4. Internationaler Strafgerichtshof: Umstieg der Office- und Kollaborationsumgebung auf openDesk (Zentrum für Digitale Souveränität, ZenDiS), bestätigt Ende Oktober 2025, nach US-Sanktionen gegen ICC-Personal. https://opendesk.eu
  5. Barrierefreiheitsgesetz (BaFG): in Kraft seit 28. Juni 2025, Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882; Strafen bis 80.000 Euro (§ 36), Übergangsfrist für Altverträge bis 28. Juni 2030 (§ 37). Die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung hält fest, dass die Gesamtzahl der betroffenen Unternehmen nicht ermittelbar ist. https://www.sozialministerium.at
  6. EY Österreich / risikomonitor.com: Studie Barrierefreies Internet 2025, Pressemitteilung 6. August 2025 — zwei von hundert geprüften Websites erfüllen die Anforderungen. https://www.ey.com/de_at/newsroom/2025/08/ey-barrierefreies-internet-studie-2025
  7. EU-KI-Verordnung in der Fassung des „Digital Omnibus on AI“: politische Einigung 6. Mai 2026, Beschluss Parlament 16. Juni und Rat 29. Juni 2026 — Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III ab 2. Dezember 2027, nach Anhang I ab 2. August 2028; Transparenzpflichten nach Art. 50 ab 2. August 2026. Sanktionsrahmen nach Art. 99: 35 Mio. Euro bzw. 7 % für verbotene Praktiken nach Art. 5, 15 Mio. Euro bzw. 3 % für Hochrisiko-Verstöße. https://artificialintelligenceact.eu/article/99/

Recht und Normen

  1. US CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act, 2018), 18 U.S.C. §§ 2523, 2713 — Herausgabepflichten für Daten unter der Kontrolle US-amerikanischer Anbieter, unabhängig vom Speicherort. https://www.congress.gov/bill/115th-congress/house-bill/4943
  2. Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023, konsolidierte Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes — §§ 36 (Strafbestimmungen) und 37 (Inkrafttreten, Übergangsfrist). https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012142
  3. EN 301 549 (ETSI/CEN/CENELEC) und WCAG 2.1 (W3C, Stufe AA) — die fachlichen De-facto-Maßstäbe für digitale Barrierefreiheit; im BaFG nicht namentlich genannt. https://www.w3.org/TR/WCAG21/
  4. Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), BGBl. I Nr. 66/2004, §§ 17 ff. — Verbot der Benachteiligung wegen der ethnischen Zugehörigkeit in der Arbeitswelt. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003395
  5. CMS Enforcement Tracker — laufende, konservativer zählende Gegenerhebung zu DSGVO-Bußgeldern. https://www.enforcementtracker.com

Zeugen

  1. CERN: Freigabe der Web-Software in die Gemeinfreiheit, Memo vom 30. April 1993; offene Lizenz 1994. https://timeline.web.cern.ch/cern-puts-world-wide-web-public-domain
  2. Free Software Foundation: die vier Freiheiten; GNU-Projekt 1983, FSF 1985. Zum Rücktritt Richard Stallmans von MIT und FSF-Leitung 2019 und zu seiner Rückkehr in den FSF-Vorstand 2021: Erklärungen der FSF. https://www.gnu.org/philosophy/free-sw.de.html
  3. Aaron Swartz: Guerilla Open Access Manifesto, Juli 2008, Eremo, Italien. https://archive.org/details/GuerillaOpenAccessManifesto
  4. Zur Patronatsfrage Isidors von Sevilla: Eine offizielle vatikanische Erklärung zum „Patron des Internets“ ist nie erfolgt; die Zuschreibung geht auf eine Initiative katholischer IT-Fachleute um 1997–2000 zurück (übereinstimmend Encyclopaedia Britannica und Aleteia).
© 2026 Stoicera Software Group · Raphael Lugmayr und Sebastian Kern GesbR · Allerheiligen im Mühlkreis, Österreich · UID ATU79668824
Verfasser: Sebastian Kern · Stand: 2. August 2026
Dieses Papier darf unverändert und mit Quellenangabe frei geteilt werden.
Alle Schriften · stoicera.com