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Webdesign7. März 2026·7 min

Barrierefreiheit für Websites: Was sich seit Juni 2025 geändert hat

Der European Accessibility Act ist seit Juni 2025 in Kraft. Wir erklären, was das für Website-Betreiber bedeutet — ohne Panikmache, mit konkreten Schritten.

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Sebastian Kern

Stoicera

Barrierefreiheit für Websites: Was sich seit Juni 2025 geändert hat

Barrierefreiheit für Websites: Was sich seit Juni 2025 geändert hat

Am 28. Juni 2025 ist der European Accessibility Act (EAA) in der gesamten EU in Kraft getreten. Die EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. In Deutschland wurde die Richtlinie als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, in Österreich über das Barrierefreiheitsgesetz.

Für viele Website-Betreiber ist das Thema noch unklar. Was genau muss man tun? Wen betrifft es? Und was passiert, wenn man nichts tut?

Wen betrifft der EAA?#

Der European Accessibility Act betrifft Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Konkret geht es um:

  • E-Commerce: Online-Shops und Bestellplattformen
  • Bankdienstleistungen: Online-Banking, Geldautomaten
  • Telekommunikation: Websites und Apps von Telekommunikationsanbietern
  • E-Books und digitale Medien: Plattformen für digitale Inhalte
  • Personenbeförderung: Buchungsplattformen für Reisen

Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz) sind in vielen Fällen ausgenommen. Aber: Wer einen Online-Shop betreibt, fällt in der Regel unter die Regelung — unabhängig von der Unternehmensgröße.

Was bedeutet "barrierefrei" für Websites?#

Der EAA verweist auf den bestehenden Standard WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) auf Level AA. Die wichtigsten Anforderungen:

Wahrnehmbarkeit

  • Textalternativen für Bilder (Alt-Texte)
  • Untertitel für Videos
  • Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Skalierbare Schriftgrößen — Text muss ohne Informationsverlust vergrößerbar sein

Bedienbarkeit

  • Tastaturnavigation — alle Funktionen müssen ohne Maus bedienbar sein
  • Keine Zeitlimits — oder zumindest die Möglichkeit, Zeitbegrenzungen zu verlängern
  • Keine Inhalte, die Anfälle auslösen — z.B. schnell blinkende Elemente
  • Überspringbare Navigationsblöcke (Skip-Links)

Verständlichkeit

  • Klare Sprache und konsistente Navigation
  • Fehleridentifikation bei Formularen — nicht nur rote Rahmen, sondern Texthinweise
  • Vorhersehbare Bedienung — keine unerwarteten Kontextwechsel

Robustheit

  • Valides HTML — damit assistive Technologien (Screenreader) den Inhalt korrekt interpretieren
  • ARIA-Attribute wo nötig, um interaktive Elemente zugänglich zu machen

Was passiert bei Nichteinhaltung?#

Die konkreten Sanktionen variieren je nach EU-Mitgliedsstaat. Generell drohen:

  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen
  • Bußgelder — die Höhe wird durch nationale Gesetzgebung bestimmt
  • Unterlassungsklagen — insbesondere im E-Commerce-Bereich

Das größere Risiko für die meisten Unternehmen ist allerdings nicht die Strafe, sondern der Ausschluss von Nutzern. Eine nicht barrierefreie Website schließt Menschen mit Behinderungen aktiv aus — und das ist ein erheblicher Teil der Bevölkerung.

Konkrete Schritte für Website-Betreiber#

1. Ist-Stand prüfen

Nutzt ein Audit-Tool wie den WAVE Web Accessibility Evaluator oder Googles Lighthouse, um die gröbsten Probleme zu identifizieren. Diese Tools sind kostenlos.

2. Die häufigsten Fehler beheben

Erfahrungsgemäß sind die häufigsten Barrieren:

  • Fehlende Alt-Texte bei Bildern
  • Zu geringe Kontraste
  • Formulare ohne Labels
  • Nicht per Tastatur bedienbare Menüs
  • Fehlende Seitenstruktur (keine H1-H6 Hierarchie)

3. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen

Unternehmen sollten eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihrer Website bereitstellen. Darin wird beschrieben, welchen Standard man anstrebt, welche bekannten Einschränkungen es gibt und wie Nutzer Barrieren melden können.

4. Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess verstehen

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Neue Inhalte, Designänderungen und technische Updates müssen kontinuierlich geprüft werden.

Barrierefreiheit ist auch gutes Webdesign#

Was viele übersehen: Die meisten Accessibility-Anforderungen sind gleichzeitig gutes Webdesign. Klare Kontraste, logische Struktur, verständliche Formulare, schnelle Ladezeiten — all das verbessert die Nutzererfahrung für jeden Besucher, nicht nur für Menschen mit Behinderungen.

Barrierefreie Websites performen in der Regel auch besser bei Suchmaschinen. Google bewertet Faktoren wie semantisches HTML, Alt-Texte und Seitenstruktur positiv.

Wie wir bei Stoicera damit umgehen#

Jede Website, die wir bauen, enthält Barrierefreiheit als Grundanforderung: semantisches HTML, Alt-Texte, Tastaturnavigation, ausreichende Kontraste. In unserem Faire-Website-Angebot ist das im Sorglos-Paket (€60/Monat) inklusive.

Für bestehende Websites bieten wir Audits und Nachbesserungen an. In vielen Fällen lassen sich die wichtigsten Barrieren mit überschaubarem Aufwand beheben.


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