§ 1
Geltungsbereich & Einbeziehung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die Stoicera ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne der §§ 1 bis 4 UGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erbringt — insbesondere Webentwicklung, Marketing-, Software-, Cloud- und sonstige Digital-Leistungen aller Bereiche. Mit Konsumenten (§ 1 Abs 1 Z 2 KSchG) werden keine Verträge geschlossen.
Diese AGB werden mit jedem Angebot bzw. spätestens vor Vertragsschluss übermittelt bzw. sind unter stoicera.com/agb jederzeit speicher- und ausdruckbar abrufbar. Mit der Auftragserteilung bzw. Auftragsbestätigung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit der Geltung dieser AGB (§ 864a ABGB, E-Commerce-Gesetz).
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Stoicera stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zu. Das Schweigen auf Bestätigungsschreiben mit abweichenden Bedingungen gilt nicht als Zustimmung (§ 362 UGB bleibt unberührt).
§ 2
Vertragsschluss, Angebot & Präsentation
Angebote von Stoicera sind freibleibend und gelten — soweit nicht anders vermerkt — 30 Tage ab Angebotsdatum. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail genügt) oder durch Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande.
Konzeptionelle Vorleistungen, Kreativ-Präsentationen und kundenspezifische Strategie-Pitches werden nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen verrechnet, sofern nicht ausdrücklich eine kostenlose Präsentation vereinbart wurde. Ein bei der Präsentation überreichtes Konzept ist urheberrechtlich geschützt; eine Verwendung ohne Auftragserteilung ist unzulässig.
Schweigen auf eine Anfrage stellt keine Annahme dar. Leistungen beginnen erst nach Vorliegen einer Auftragsbestätigung.
§ 3
Leistungsumfang & Service-Formen
Die Leistungen von Stoicera werden in einer der nachstehenden drei Service-Formen erbracht:
- Sprint (5–14 Tage, Festpreis ab € 1.490 netto) — scharf abgegrenzter Einzelauftrag mit harter Timeline.
- Projekt (2–8 Wochen, Festpreis ab € 3.900 netto) — größerer Einmalauftrag mit klarem Scope.
- Retainer (laufend, monatlich kündbar nach 3 Monaten, ab € 990 netto / Monat) — kontinuierliche Betreuung im festen Monatsbudget.
Der genaue Leistungsinhalt, Zeitplan und Preis wird im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgehalten. Leistungen außerhalb des vereinbarten Scopes werden nach Aufwand verrechnet und bedürfen einer schriftlichen Beauftragung.
§ 4
Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Retainer-Leistungen werden am ersten Werktag des Leistungsmonats im Voraus verrechnet. Sprint- und Projekt-Leistungen werden zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % nach Abschluss fällig, sofern nichts anderes vereinbart.
Bei Zahlungsverzug gebühren Verzugszinsen in Höhe von 9,2 %-Punkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB). Für die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen (Mahnspesen, Inkassokosten, Rechtsanwaltskosten) hat der Auftraggeber gemäß § 1333 Abs 2 ABGB einzustehen, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen. Ein pauschaler Betreibungskostenersatz in Höhe von € 40,00 steht Stoicera zusätzlich gemäß § 458 UGB zu.
§ 5
Laufzeit & Kündigung (Retainer)
Retainer-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und verlängern sich danach auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Vertrag beidseitig zum Ende des jeweiligen Kalendermonats mit einer Frist von 14 Tagen kündbar.
Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt). Sprint- und Projekt-Verträge enden mit Abnahme der vereinbarten Leistung.
§ 5a
Stornierung & Rücktritt durch den Auftraggeber
Bei Stornierung eines Sprint- oder Projekt-Auftrags nach Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber folgende Aufwandspauschalen zu ersetzen:
- vor Leistungsbeginn: 30 % des vereinbarten Netto-Honorars (Deckung der bereits erbrachten Vorleistungen, reservierter Kapazitäten und Koordinationsaufwands);
- nach Leistungsbeginn: anteilige Verrechnung der bereits erbrachten Leistungen zu vereinbarten Tages-/Stundensätzen, zuzüglich 20 % des offenen Rest-Netto-Honorars als entgangener Gewinn.
Retainer-Verträge enden nach den Bestimmungen des § 5; eine darüber hinausgehende vorzeitige Beendigung durch den Auftraggeber ist während der Mindestlaufzeit nur aus wichtigem Grund (§ 1210 ABGB) zulässig. Bereits fällige Monatshonorare bleiben zahlbar.
§ 6
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Stoicera alle zur Leistungserbringung nötigen Informationen, Zugänge, Assets (Texte, Bilder, Logos, Daten) und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner.
Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten vereinbarter Termine. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
§ 6a
Verantwortung für Marken-, Wettbewerbs- und sonstige Rechte
Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass die von Stoicera erstellten Werbe-, Marketing- und Kampagnenmaßnahmen vor Veröffentlichung auf ihre marken-, wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit geprüft und freigegeben werden. Stoicera übernimmt diesbezüglich keine Prüfpflicht und keine Haftung (vgl. OGH 4Ob174/12k, wonach eine solche Bestimmung für Werbeagenturen branchenüblich und daher nicht überraschend ist).
Dies betrifft insbesondere: kennzeichen- und markenrechtliche Unbedenklichkeit, Verstöße gegen das UWG (Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb), Pflichtangaben und Preisauszeichnungen, Heil- und Gesundheitsversprechen sowie sonstige spezifische Werbeverbote einzelner Branchen (z. B. ÄrzteG, ApothekenG, Bankwesen).
Gibt der Auftraggeber trotz erkennbarer rechtlicher Bedenken von Stoicera die Veröffentlichung frei, trägt er allein das daraus entstehende Risiko.
§ 7
Nutzungsrechte & Urheberrecht
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Leistungsergebnissen für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
Bei kundenspezifischer Software- und Webentwicklung erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung das Recht, den ihm überlassenen Quellcode für den vereinbarten Zweck unbeschränkt zu nutzen, zu modifizieren und durch Dritte weiterentwickeln zu lassen. Eine darüber hinausgehende Übertragung ausschließlicher Rechte (Vollrecht) sowie die Hinterlegung des Quellcodes (Source-Code-Escrow) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Stoicera bleibt berechtigt, allgemeine Konzepte, Techniken, Bibliotheken sowie nicht kundenspezifische Komponenten in anderen Projekten weiter einzusetzen.
Vorbestehende Rechte an Stoicera-eigener Software (Alpine-X, LitusCMS, granit, nerve, Sustain.AI, sonstige Group-Tools) bleiben bei Stoicera bzw. unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen. Der Auftraggeber erhält an Open-Source-Komponenten die in der jeweiligen Lizenz vorgesehenen Rechte.
Stoicera ist berechtigt, erbrachte Leistungen unter Namensnennung zu Referenzzwecken im Portfolio / Showcase zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird.
§ 8
Gewährleistung
Stoicera leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 922 ff ABGB). Offenkundige Mängel sind dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich zu rügen (§ 377 UGB für Unternehmer).
Stoicera ist berechtigt und verpflichtet, festgestellte Mängel innerhalb angemessener Frist durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Erst bei Fehlschlagen der Verbesserung stehen die weiteren Gewährleistungsbehelfe offen.
§ 8a
Gewährleistung & Mängel bei Software-, Web- und Cloud-Leistungen
Software ist nach dem Stand der Technik nie vollständig fehlerfrei. Als Mangel gilt nur eine wesentliche Abweichung von der vertraglich vereinbarten Funktion oder Spezifikation, die die bestimmungsgemäße Nutzung erheblich beeinträchtigt. Geringfügige, nicht reproduzierbare oder ausschließlich umgebungsabhängige Abweichungen begründen keinen Mangel im Sinne dieser AGB.
Die Verbesserung berechtigter Mängel erfolgt bei Software typischerweise durch Patches, Updates oder Re-Deployment des korrigierten Code-Stands — nicht durch klassischen Austausch. Stoicera ist berechtigt, hierzu zumutbare Update- und Wartungsfenster im laufenden Betrieb anzusetzen und diese rechtzeitig anzukündigen.
Für Open-Source-Komponenten (eigene und fremde) gilt die jeweilige Open-Source-Lizenz; eine über die Lizenzbestimmungen hinausgehende Gewähr durch Stoicera besteht nicht. Für die Kompatibilität mit Drittsoftware, Browsern, Betriebssystemen oder Schnittstellen, die der Auftraggeber außerhalb der dokumentierten Zielumgebung einsetzt, übernimmt Stoicera keine Gewähr.
Hosting-, Cloud- und Betriebsleistungen werden — sofern keine gesonderte Service-Level-Vereinbarung (SLA) abgeschlossen wurde — nach den Grundsätzen bestmöglichen Bemühens („best effort") erbracht. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktions- oder Wiederherstellungszeit ist ohne SLA nicht zugesagt; Wartungs- und Update-Fenster können angekündigt eingesetzt werden. Eine konkret zugesicherte Verfügbarkeit (z. B. 99 %) bedarf einer separaten SLA mit definierten Mess- und Eskalationsregeln sowie ggf. angepassten Vergütungs- und Haftungsbedingungen.
§ 9
Haftung
Stoicera haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist vollständig ausgeschlossen. Die Haftung für Folge-, Mangelfolge-, Vermögens- und mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist ebenfalls ausgeschlossen.
Der Haftungsumfang ist der Höhe nach mit dem Netto-Honorar der konkret betroffenen Leistung, maximal jedoch mit dem Netto-Jahresumsatz der Geschäftsbeziehung begrenzt. Schadenersatzansprüche verjähren abweichend von § 1489 ABGB binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, längstens aber binnen drei Jahren.
Die Beweislast für das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trifft den Auftraggeber.
Stoicera tritt als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) auf; die Gesellschafter Raphael René Lugmayr und Sebastian Kern haften gemäß § 1199 ABGB gemeinsam und unbeschränkt persönlich für sämtliche gesellschaftsbezogenen Verbindlichkeiten. Die Haftungsbegrenzungen dieser Klausel gelten auch zugunsten der Gesellschafter.
Für den Erfolg von Werbe-, Marketing-, SEO- sowie Software-, Web- und Automatisierungs- Leistungen (Kampagnen-Ergebnisse, Ranking- oder Conversion-Entwicklungen, Reichweite, Leads, Performance-Kennzahlen, betriebswirtschaftliche Ziele) wird keine Garantie übernommen. Stoicera schuldet sorgfältige Leistung, nicht den wirtschaftlichen Erfolg.
Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz (PHG) sowie für zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.
§ 10
Subunternehmer & Freelancer
Stoicera ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Auftrags qualifizierter Freelancer und Subunternehmer zu bedienen. Ansprechpartner und Vertragspartner des Auftraggebers bleibt stets Stoicera; ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Freelancer / Subunternehmer wird nicht begründet.
§ 10a
Höhere Gewalt & Leistungshindernisse
Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Naturkatastrophen, Pandemiemaßnahmen, Streik, Aussperrung, Krieg und kriegsähnliche Zustände, Cyber-Angriffe auf Stoicera oder für die Leistungserbringung notwendige Drittanbieter (Cloud-Provider, Ad-Plattformen, Zahlungsdienste), behördliche Eingriffe, Ausfälle öffentlicher Kommunikationsnetze sowie sonstige von Stoicera nicht zu vertretende Umstände — befreien Stoicera für die Dauer der Störung und ihres Nachwirkens von den betroffenen Leistungspflichten.
Stoicera wird den Auftraggeber über Eintritt und Wegfall solcher Ereignisse unverzüglich informieren und bemüht sich in zumutbarem Rahmen um eine Ersatzlösung. Dauern Hindernisse länger als 60 Kalendertage an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag bezüglich des betroffenen Leistungsteils zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten.
§ 11
KI-gestützte Leistungen
Stoicera setzt im Rahmen der Leistungserbringung eigene KI-Agenten (Alpine-X-Plattform, Sustain.AI-Algorithmus) sowie ausgewählte KI-Drittdienste ein. Die finalen Ergebnisse werden stets einem menschlichen Review unterzogen. Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz von KI-Technologien im Rahmen der Leistungserbringung ausdrücklich zu, soweit nicht abweichend vereinbart.
§ 12
Pro-Bono-Leistungen
Für anerkannte gemeinnützige Organisationen (Kirchen, Vereine, NGOs) erbringt Stoicera ausgewählte Leistungen ohne Entgelt. Die Auswahl erfolgt nach Kapazität und im Ermessen der Gesellschafter. Ein Rechtsanspruch auf Pro-Bono-Leistungen besteht nicht.
§ 13
Datenschutz & Auftragsverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der DSGVO und des DSG. Details finden sich in der Datenschutzerklärung.
Soweit Stoicera im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet — insbesondere bei Newsletter-Versand, CRM-Integration, Kampagnen-Tracking, Hosting und Cloud-Betrieb, Software-Wartung und -Support, kundenspezifischen SaaS-Lösungen oder Workflow-Automatisierungen — wird dazu ein gesonderter Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) gemäß Art 28 DSGVO in Textform abgeschlossen, der die Verarbeitungszwecke, Kategorien der Daten, eingesetzte Sub-Verarbeiter, technische und organisatorische Maßnahmen sowie die Rechte und Pflichten der Parteien regelt. Stoicera stellt auf Anfrage einen Standard-AVV als Vertragsmuster zur Verfügung.
§ 14
Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Zuge der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse — einschließlich technischer Spezifikationen, Quellcode, Strategiepapiere, Kunden- und Vertragsdaten — strikt vertraulich zu behandeln und Dritten weder unmittelbar noch mittelbar zugänglich zu machen. Die Geheimhaltungspflicht ist zeitlich nicht begrenzt und besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverändert fort.
Ausgenommen sind allgemein bekannte oder rechtmäßig von dritter Seite erlangte Informationen sowie Angaben, deren Offenlegung gesetzlich, behördlich oder gerichtlich angeordnet wird.
§ 15
Schlussbestimmungen
Rechtswahl & Gerichtsstand: Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Stoicera (BG Perg bzw. LG Linz) vereinbart.
Erfüllungsort: Für alle Leistungen und Zahlungen aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Stoicera in 4320 Allerheiligen im Mühlkreis.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch diejenige zulässige Bestimmung ersetzt, die der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt.
Aufrechnung & Zurückbehaltung: Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen, sonstigen Gegenansprüchen oder Mängelrügen zurückzuhalten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese von Stoicera schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.
Form: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis.
