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Was Digitalisierung im Gastronomiebetrieb tatsächlich löst

Reservierung, Kasse, Speisekarte, Gästedaten: was im Gastronomiebetrieb strukturell schiefgeht und welche Fragen ein Anbieter vorher beantworten muss.

Raphael Lugmayr 4 min Lesezeit

Ein Lokal ist kein Betrieb mit einem Ablauf, sondern mit vieren, die gleichzeitig laufen: Gäste kommen herein, Bestellungen gehen in die Küche, Geld wird kassiert, und irgendwo entsteht dabei die Buchhaltung. Wer digitalisiert, greift immer in mindestens zwei davon ein. Das ist der Grund, warum so viele dieser Vorhaben stecken bleiben.

Dieser Text sagt nicht, wie viel Sie sparen. Das weiß niemand, der Ihren Betrieb nicht kennt. Er sagt, was strukturell schiefgeht und woran man einen Anbieter erkennt, der weiß, wovon er redet.

Der Unterschied zwischen aufschreiben und auswerten

Reservierungen im Kalenderbuch funktionieren. Sie funktionieren tadellos für die Frage „ist am Samstag um 19 Uhr ein Tisch frei”. Sie funktionieren überhaupt nicht für die Frage „wie viele Reservierungen sind im letzten Quartal nicht erschienen, und an welchen Wochentagen”.

Das ist kein Detail, sondern der eigentliche Unterschied. Ein Papierbuch ist ein Gedächtnis, keine Auswertung. Wer wissen will, ob sich der Dienstag rechnet, muss die Information in einer Form haben, die sich zusammenzählen lässt — sonst bleibt es beim Bauchgefühl, und Bauchgefühl ist im Gastgewerbe erstaunlich oft falsch.

Dasselbe gilt für Bestellungen. Ein Block in der Kellnerschürze erzeugt keine Aussage darüber, welches Gericht die Küche ausbremst. Der Block ist nicht das Problem. Dass die Information danach verschwindet, ist es.

Die Kasse ist der einzige Teil, der gesetzlich festgelegt ist

Bei allem anderen haben Sie Gestaltungsspielraum. Hier nicht.

In Österreich gilt nach § 131b BAO die Registrierkassenpflicht: Betriebe mit mindestens 15.000 Euro Jahresumsatz je Betrieb, deren Barumsätze 7.500 Euro im Jahr übersteigen, müssen ihre Bareinnahmen mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfassen. Unabhängig davon gilt die Belegerteilungspflicht nach § 132a BAO — ein Beleg ist ab dem ersten Barumsatz auszuhändigen, auch wenn keine Registrierkassenpflicht besteht. Die Werte stehen so im Gesetz und werden vom Finanzministerium und vom Unternehmensserviceportal des Bundes veröffentlicht; verbindlich ist der Gesetzestext, nicht die Aussage eines Kassenanbieters.

Praktisch heißt das: Die Kasse ist der Punkt, an dem Sie keine Experimente machen. Sie ist auch der Punkt, an dem Anbieter am liebsten alles andere mitverkaufen — Reservierung, Speisekarte, Gästeverwaltung. Das kann sinnvoll sein. Es ist aber eine Entscheidung, die Sie bewusst treffen sollten und nicht als Beigabe.

Wo die eigentliche Abhängigkeit entsteht

Lieferplattformen sind bequem. Sie bringen Bestellungen, die Sie sonst nicht hätten, und sie kosten nichts, solange nichts bestellt wird.

Der Preis steht nicht auf der Rechnung. Er besteht darin, dass die Plattform zwischen Ihnen und dem Gast steht: Sie kennt den Namen, die Adresse, die Bestellhistorie. Sie nicht. Wenn die Provision steigt, wenn die Plattform Ihr Lokal in der Anzeige nach unten sortiert oder wenn sie den Markt verlässt, haben Sie keinen Kanal, auf den Sie ausweichen können — weil Sie nie einen aufgebaut haben.

Die nüchterne Konsequenz ist nicht, Lieferplattformen zu meiden. Sie ist, parallel eine eigene Bestellmöglichkeit zu betreiben, auch wenn darüber anfangs wenig läuft. Der Unterschied zwischen „wenig” und „nichts” ist der Unterschied zwischen Verhandlungsposition und Ausgeliefertsein. Dasselbe Muster gilt für jedes System, das Ihre Kundenbeziehung verwaltet. Welche Technologien wir dafür einsetzen — und welche wir ablehnen, weil sie genau diese Bindung erzeugen — steht unter Technologien.

Gästedaten: weniger ist die richtige Menge

Sobald Sie Reservierungen digital annehmen, verarbeiten Sie personenbezogene Daten. Damit gilt die DSGVO, und zwar ohne Übergangsfrist und ohne Rücksicht auf die Betriebsgröße.

Praktisch bedeutet das drei Dinge, die keinen Juristen brauchen:

  • Erheben Sie nur, was der Ablauf verlangt. Für eine Tischreservierung genügen Name, Uhrzeit, Personenzahl und eine Kontaktmöglichkeit. Ein Geburtsdatum brauchen Sie nicht, also fragen Sie es nicht ab.
  • Legen Sie fest, wann gelöscht wird. Eine Reservierungsliste, die seit vier Jahren mitwächst, ist kein Datenschatz, sondern ein Haftungsposten. Wenn Ihr System kein Löschen vorsieht, ist das ein Mangel.
  • Klären Sie, wer die Daten sonst noch sieht. Bei jedem gehosteten Dienst braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Ein Anbieter, der beim ersten Gespräch nicht weiß, was das ist, hat noch nie mit einem Betrieb gearbeitet, der geprüft wurde.

Allergene sind ein Sonderfall: Notiert man sie zu einem Gast, sind es Gesundheitsdaten. Als Vermerk zur einzelnen Reservierung unproblematisch, als dauerhaftes Gästeprofil heikel.

Vier Fragen an jeden Anbieter

Diese vier trennen brauchbare Angebote von unbrauchbaren, und alle vier sind vor Vertragsabschluss zu stellen:

  1. Wo liegen die Daten, und wie bekomme ich sie heraus? Ein Ausdruck ist keine Antwort. Eine Exportdatei ist eine.
  2. Was passiert, wenn das Internet ausfällt? Ein Lokal darf am Samstagabend nicht stillstehen, weil eine Leitung tot ist.
  3. Was kostet es im dritten Jahr? Einrichtungspreise sind uninteressant. Die laufenden Kosten samt Transaktionsgebühren entscheiden.
  4. Wer ist am Sonntag erreichbar? Gastronomie hat ihre Spitzen dann, wenn Bürobetriebe geschlossen haben.

Der vernünftige Einstieg

Nicht alles auf einmal. Nehmen Sie den Ablauf, der Ihnen aktuell die meiste Zeit kostet — meistens ist es die Reservierung, manchmal die Abrechnung mit dem Personal — und lösen Sie diesen einen. Ein Betrieb, der ein System sicher beherrscht, ist besser aufgestellt als einer, der fünf halb eingeführt hat.

Und die Speisekarte, mit der die meisten Vorschläge beginnen? Sie digital zu führen spart Druckkosten und erlaubt, ein ausverkauftes Gericht sofort zu streichen. Das ist ein echter Vorteil. Er ist nur der kleinste in dieser Liste.

Womit wir arbeiten und was wir bewusst nicht anfassen, steht auf Technologien. Wie wir ein solches Vorhaben rechnen, steht offen auf Preise — und wenn Sie wissen wollen, ob sich die Umstellung in Ihrem Betrieb überhaupt rechnet, schreiben Sie uns, was heute auf Papier läuft.

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