Unterhalb von 140 000 € vergeben Gemeinden direkt, im Gespräch, ohne Ausschreibung. Was dabei fehlt, ist selten die Entscheidung — es ist das Papier, das im Akt liegen muss, wenn in zwei Jahren jemand fragt, warum dieser Anbieter.
Diese Punkte können Sie in Ihre eigene Anfrage übernehmen. Sie sind so formuliert, dass sich Angebote daran vergleichen lassen — auch Angebote, die nicht von uns stammen.
Die Website erfüllt WCAG 2.1 Stufe AA nach EN 301 549. Der Auftragnehmer legt bei Übergabe ein Messprotokoll vor.
Öffentliche Stellen sind über die EU-Richtlinie 2016/2102 daran gebunden. Ohne Protokoll ist die Zusage eine Meinung.
Der Auftragnehmer liefert eine Erklärung zur Barrierefreiheit samt Rückmeldemöglichkeit.
Sie ist für öffentliche Stellen vorgeschrieben und wird regelmäßig vergessen.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO liegt vor Vertragsbeginn unterschrieben vor. Sub-Verarbeiter sind namentlich benannt.
Ohne AVV ist jede Verarbeitung durch den Dienstleister rechtswidrig — und die Verantwortung bleibt bei der Gemeinde.
Der Serverstandort ist benannt. Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nur auf einer Grundlage nach Kapitel V DSGVO.
Zwei Vorgängerregelungen zum Datentransfer in die USA wurden vom EuGH aufgehoben. Wer den Standort nicht nennen kann, kennt seine eigene Kette nicht.
Ohne Einwilligung werden keine Cookies gesetzt und keine Ressourcen von Dritten geladen — auch keine Schriften, Karten oder Videoeinbettungen.
Eingebettete Schriften und Karten übertragen die IP-Adresse jedes Besuchers. Das ist der häufigste Datenschutzmangel auf Gemeindeseiten.
Das Angebot weist einmalige Kosten und laufende Kosten getrennt aus, jeweils netto und mit Laufzeit.
Ein Angebot ohne laufende Kosten ist unvollständig. Betrieb, Sicherheitsaktualisierungen und Erreichbarkeit fallen in jedem Fall an.
Reaktionszeiten bei Störungen sind benannt, ebenso die zuständige Person.
Die häufigste Ursache gescheiterter Projekte ist kein technischer Fehler, sondern ein Anbieter, der nach zwei Jahren nicht mehr antwortet.
Fehlerseiten liefern den Statuscode 404, nicht 200.
Klingt nach einem Detail. Eine falsch ausgelieferte Fehlerseite kostet Sichtbarkeit in Suchmaschinen, ohne dass es jemand bemerkt.
Alle Inhalte und Daten sind jederzeit vollständig in einem maschinenlesbaren, dokumentierten Format exportierbar.
Das ist der wichtigste Punkt des ganzen Verzeichnisses. Wer hier ausweichend antwortet, verkauft eine Einbahnstraße.
Nach Vertragsende erhält die Gemeinde Quellen und Inhalte; Zugangsdaten zu Domain und Hosting lauten auf die Gemeinde.
Eine Domain, die auf den Dienstleister lautet, ist im Streitfall die teuerste Zeile des Vertrags.
Benannt ist, wer Inhalte pflegt, mit welchem Werkzeug und mit welcher Einschulung.
Eine Seite, die nur der Dienstleister ändern kann, veraltet — oder verursacht bei jeder Änderung eine Rechnung.
Die Fragen, die Ihr Datenschutzbeauftragter ohnehin stellt — mit Antworten, die Sie nachprüfen können, ohne uns zu glauben.
Wir behaupten hier keine höchste Sicherheit und geben keine Garantie ab — beides wäre nicht belegbar. Was oben steht, können Sie prüfen: den Serverstandort erfragen, den Auftragsverarbeitungsvertrag lesen, den Quelltext dieser Seite ansehen. Ein Anbieter, der Ihnen Sicherheit garantiert, hat entweder nicht nachgedacht oder hofft, dass Sie es nicht tun.
Wenn etwas fehlt, das Ihre Vergabestelle braucht: Schreiben Sie uns, wir ergänzen es. Ein Angebot bekommen Sie nach einem Gespräch über Ihr Vorhaben — vorher wäre jede Zahl geraten.
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