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NeuWir haben unsere eigene Website geprüft wie einen Kundenauftrag

Barrierefreiheit ist für Gemeinden keine Kür

Öffentliche Stellen sind an einen technischen Standard gebunden, den die meisten Anbieter nicht prüfen. Was WCAG 2.1 AA praktisch bedeutet — und wie man es in einer halben Stunde nachmisst.

Raphael Lugmayr 4 min Lesezeit

Wenn eine Gemeinde eine Website beauftragt, steht im Angebot fast immer „barrierefrei” oder „WCAG-konform”. Was dort so gut wie nie steht: welche Stufe, gegen welchen Standard, und wer das nachgemessen hat.

Das ist der Unterschied zwischen einer Zusage und einer Behauptung. Und er lässt sich in einer halben Stunde auflösen.

Warum es öffentliche Stellen anders betrifft

Für Unternehmen ist Barrierefreiheit im Web weitgehend eine Frage der Sorgfalt. Für öffentliche Stellen ist sie eine Anforderung: Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet Websites und Apps öffentlicher Stellen auf Barrierefreiheit, technisch konkretisiert durch die europäische Norm EN 301 549, die ihrerseits auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Umgesetzt wird das in Österreich durch Bundes- und Landesgesetze — welches für Ihre Gemeinde gilt, hängt vom Bundesland ab.

Für die Praxis ist die Rechtslage weniger interessant als die Folge: Der Prüfmaßstab ist öffentlich, technisch eindeutig und messbar. Niemand muss darüber diskutieren, ob eine Seite „gut lesbar” ist. Man misst.

Was WCAG 2.1 AA konkret verlangt

Der Standard hat viele Kriterien. Fünf davon fallen in der Praxis fast immer durch — und sie sind alle prüfbar:

1. Kontrast. Fließtext braucht ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 gegenüber seinem Hintergrund, großer Text (ab 24 px, oder ab 18,66 px fett) mindestens 3:1. Das ist der häufigste Mangel überhaupt — meist bei grauen Hilfstexten, Datumsangaben und Bildunterschriften.

2. Bedienbarkeit mit der Tastatur. Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein, und der Fokus muss sichtbar sein. Ein unsichtbarer Fokusrahmen ist ein häufiger und leicht behebbarer Fehler.

3. Textalternativen. Jedes informationstragende Bild braucht ein alt-Attribut. Dekorative Bilder bekommen ein leeres — nicht gar keines.

4. Überschriftenstruktur. Eine Seite hat genau eine H1, und die Ebenen dürfen nicht springen. H1 direkt auf H3 ist ein Strukturfehler, den Screenreader-Nutzer als Loch erleben.

5. Kein erzwungenes seitliches Scrollen. Auf einem Handy darf die Seite nicht horizontal wandern. Meist verursacht durch eine zu breite Tabelle oder ein Wort ohne Trennstelle.

Wie man es nachmisst, ohne Werkzeug zu kaufen

Drei Dinge kann jede Amtsleitung selbst prüfen:

  • Tastatur: Seite öffnen, nur mit Tab durchgehen. Sehen Sie immer, wo Sie sind? Kommen Sie überall hin?
  • Handy: Seite am Telefon öffnen und seitlich wischen. Bewegt sie sich? Dann ist sie zu breit.
  • Zoom: Im Browser auf 200 % vergrößern. Bleibt alles lesbar und erreichbar?

Für den Kontrast braucht es eine Messung — die Entwicklerwerkzeuge jedes Browsers zeigen sie an, wenn man ein Textelement auswählt.

Was wir bei uns selbst gefunden haben

Wir haben unsere eigene Seite mit einem selbst geschriebenen Prüfskript vermessen, das jeden Textknoten gegen seinen tatsächlichen Hintergrund rechnet. Das vollständige Protokoll steht in diesem Beitrag. Das Ergebnis war unbequem: 984 Textelemente lagen unter der Schwelle. Betroffen waren die kleinen Registerlabels — Datumsangaben, Statusangaben, Spaltenköpfe — bei 2,57:1 statt der nötigen 4,5:1.

Wir hatten vorher geschrieben, die Seite erfülle AA. Das war eine Annahme, keine Messung. Behoben war es dann mit einer Zeile: ein anderer Grauwert.

Zwei Dinge haben wir dabei gelernt, die keine Norm erwähnt:

  • Gegen den dunkelsten Hintergrund rechnen. Unser erster Korrekturwert bestand auf Weiß mit 4,64:1 — und fiel auf einer leicht getönten Fläche wieder auf 4,26:1 zurück.
  • Dem eigenen Messwerkzeug misstrauen. Unser Skript meldete die Navigation mit 1,07:1, praktisch unsichtbar. Auf jedem Bildschirmfoto war sie klar lesbar. Der Fehler lag im Skript, nicht auf der Seite. Wenn eine Messung dem widerspricht, was man sieht, ist zuerst die Messung verdächtig.

Was Sie einen Anbieter fragen sollten

Vier Fragen, die ein Angebot belastbar machen:

  1. Gegen welchen Standard und welche Stufe wird gebaut — und steht das im Angebot?
  2. Wer misst es, womit, und bekomme ich das Ergebnis? Eine Zusage ohne Messprotokoll ist eine Meinung.
  3. Was passiert bei späteren Inhalten? Barrierefreiheit ist kein Zustand bei Übergabe, sondern eine Eigenschaft im Betrieb. Wer prüft nach einem Jahr?
  4. Bekomme ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit samt Rückmeldemöglichkeit? Öffentliche Stellen brauchen sie.

Der unbequeme Teil

Barrierefreiheit wird meist als Rücksicht auf eine kleine Gruppe verstanden. Das stimmt nicht ganz: Kontrast hilft jedem, der draußen im Sonnenlicht auf ein Telefon schaut. Tastaturbedienung hilft jedem, der schnell arbeitet. Eine saubere Überschriftenstruktur hilft jedem, der eine Seite überfliegt — und ganz nebenbei auch Suchmaschinen.

Es ist selten ein Zusatzaufwand. Es ist meistens nur eine Entscheidung, die früh genug getroffen wurde.

Wenn Sie wissen wollen, wie Ihre bestehende Seite abschneidet: Schreiben Sie uns die Adresse, wir messen die fünf Punkte oben und sagen Ihnen das Ergebnis — auch dann, wenn es nichts zu tun gibt.

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