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Einen Anbieter prüfen, bevor man ihn beauftragt

Einen Anbieter prüfen, bevor man ihn beauftragt

Existiert die Firma so lange, wie sie sagt? Passt die Gewerbeberechtigung? Die meisten Antworten stehen in öffentlichen Registern — und die Prüfung dauert zwanzig Minuten.

Sebastian Kern
3 min Lesezeit

Bevor eine Gemeinde vergibt oder ein Betrieb einen mehrjährigen Vertrag schließt, steht eine unangenehme Frage im Raum: Mit wem haben wir es eigentlich zu tun?

Das ist kein Misstrauen, sondern Sorgfalt. Und der größte Teil der Antwort liegt öffentlich — man muss nur wissen, wo man nachsieht. Zwanzig Minuten genügen für ein belastbares Bild.

Wir schreiben das aus einer eigenartigen Position: Wir sind selbst so ein Anbieter. Alles, was hier steht, kann man auch auf uns anwenden. Genau deshalb steht es hier.

Was in öffentlichen Registern steht

Firmenbuch. Rechtsform, Gründungsdatum, wer vertritt. Ein Unternehmen, das „seit über zehn Jahren” wirbt und seit zwei Jahren eingetragen ist, hat entweder eine Vorgeschichte, die man kennen sollte — oder eine Formulierung, die man hinterfragen sollte. Einsehbar unter anderem über das Unternehmensserviceportal.

Gewerberegister (GISA). Welche Gewerbeberechtigung besteht, seit wann, und passt sie zum Auftrag? Für Softwareentwicklung ist das ein freies Gewerbe — die Berechtigung sollte trotzdem vorhanden sein.

Wirtschaftskammer. Der Firmen-A-Z-Eintrag zeigt Bezeichnung, Standort und Branche. Weicht die dortige Firmenbezeichnung von der im Angebot ab, ist das eine Frage wert — nicht zwingend ein Problem, aber ein Punkt zum Klären.

Alle drei Quellen sind kostenlos einsehbar. Das ist die nüchternste Form dessen, was man Recherche aus offenen Quellen nennt — wie wir das methodisch machen, steht in diesem Beitrag.

Was die eigene Website des Anbieters verrät

Mehr, als den meisten bewusst ist:

Das Impressum. Stimmt der Firmenwortlaut mit dem Angebot überein? Ist eine erreichbare Telefonnummer angegeben? Zwei Impressen mit zwei verschiedenen Nummern gibt es häufiger, als man glaubt — wir hatten das selbst und haben es abgestellt.

Die Referenzen. Sind Auftraggeber genannt oder nur Branchen? „Ein führendes Handelsunternehmen” ist keine Referenz. Und: Existieren die genannten Projekte noch? Ein Klick zeigt es.

Die Technologieangaben. Wer alles aufzählt, hat sich nicht entschieden. Aufschlussreicher ist, was ein Anbieter ablehnt — das ist überprüfbar und filtert beide Seiten. Unsere Absagen stehen auf Technologien.

Die eigene Seite als Arbeitsprobe. Lädt sie schnell? Braucht sie ein Cookie-Banner? Liefert /gibt-es-nicht/ einen echten 404? Wer die eigene Seite nicht im Griff hat, wird Ihre nicht besser behandeln. Wir haben unsere eigene deshalb offen protokolliert — samt gefundener Fehler, im Prüfprotokoll.

Die Fragen, die ein Angebot beantworten muss

Register und Website zeigen die Vergangenheit. Für die Zukunft zählen Antworten:

  1. Wer ist zuständig, wenn am Montagmorgen etwas nicht funktioniert — und in welcher Frist?
  2. Was kostet der laufende Betrieb, beziffert und getrennt vom einmaligen Aufwand?
  3. Wem gehören Quellcode, Inhalte und Domain nach Zahlung?
  4. Wo liegen die Daten, und gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag vor Vertragsschluss?
  5. Was passiert beim Wechsel — bekommen wir alles, und in welcher Form?

Fünf Fragen, fünf schriftliche Antworten. Wer ausweicht, weicht später auch aus.

Die Grenze der Prüfung

Ehrlich bleiben heißt, das auch zu sagen: Register belegen Existenz, nicht Qualität. Eine saubere Website belegt Sorgfalt, nicht Eignung für Ihr Vorhaben. Und ein junges Unternehmen ist nicht schlechter als ein altes — es ist nur weniger belegt.

Was eine Prüfung leistet, ist das Aussortieren des Offensichtlichen: der Firma, die es so nicht gibt, der Referenz, die nie existierte, der Gewerbeberechtigung, die fehlt. Das ist wenig — aber es ist genau das, was in den unangenehmen Fällen im Nachhinein alle gewusst haben wollen.

Den Rest entscheidet das Gespräch. Und ein Anbieter, der Ihnen diese Prüfung leicht macht, statt sie zu erschweren, hat die erste Frage schon beantwortet.

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